Mit dem heute verabschiedeten 3. Corona-Steuerhilfegesetz nimmt der Deutsche Bundestag vor allem Unternehmen und Familien ins Visier weiterer Entlastungen. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sollen künftig Verlustrückträge möglich und die Umsatzsteuer für Restaurants länger abgesenkt werden. Den Familien winkt einmal mehr ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Mit dem heute verabschiedeten 3. Corona-Steuerhilfegesetz nimmt der Deutsche Bundestag vor allem Unternehmen und Familien ins Visier weiterer Entlastungen. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sollen künftig Verlustrückträge möglich und die Umsatzsteuer für Restaurants länger abgesenkt werden. Den Familien winkt einmal mehr ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.